Wahlzettelfaltkurs für Armin Laschet bitte

Wenn Du denkst, da kommt nix mehr, weit gefehlt. Da zeigt Herr Laschet den bereitstehenden Fotografen seinen falsch gefalteten Wahlzettel (der, so er denn so in der Urne gelandet ist, nach meinem Dafürhalten ungültig ist)*. Seine Frau hat es übrigens nicht besser hinbekommen.

Damit hat er eindeutig gegen die Wahlordnung verstoßen. Albern noch dazu, als wenn nicht jeder wüsste, was er wählt. Der oder die Wahlhelfer*in hat allerdings auch mächtig gepennt. Herr Laschet nebst Gattin hätten zurückgewiesen werden müssen und hätten noch mal neu wählen können.

Damit hat er das Grundprinzip der geheimen Wahl missachtet. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Verweis auf den Bundeswahlleiter schreibt, müsse der Wähler das Wahlgeheimnis bei der Urnenwahl wahren und den Stimmzettel in einer Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar sei. Weiterhin habe der Wahlvorstand einen Wähler zurückzuweisen, wenn er seinen Stimmzettel so gefaltet habe, dass seine Stimmabgabe erkennbar sei. 

Spiegel

Ich war selbst über 20 Jahre Wahlvorsteherin und kann nur mit dem Kopf schütteln.

Auf seine Ausrede bin ich jetzt schon gespannt. Himmel, ist das peinlich. Auf manchen Bildern ist auch zu sehen, wie er selbst den Deckel zu Urne lupft… auch das geht gar nicht. Dafür sitzt immer ein Wahlhelfer neben der Urne.

Immerhin hat er es heute damit in die internationale Presse geschafft. Bitte lasst diesen Mann nicht Kanzler werden. Auch wenn das ein Fest für alle Kabarettisten und Zeichner politischen Comics wäre. Deren Jobs wären für 4 Jahre sicher.

Wir wollten eigentlich längst auf unseren jeweils 2 Reifen unterwegs sein, aber das verzögert sich nun gerade und droht dann doch ganz auszufallen. Man hat ja Angst, man verpasst was :-)

Ich bin mir aber sicher, dass Luschet nicht arbeitslos wird… irgendein Aufsichtsratspöstchen z.B. bei RWE lässt sich sicherlich finden. Denen war er ja als MP stets zu Diensten.

*das hat der Wahlleiter inzwischen anders entschieden und die Stimmen für gültig erklärt. Ich kann dem nicht wirklich folgen, aber es ist ja immer so… 2 Juristen (wenn er einer ist) 3 Meinungen.

»Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.«

Sehe ich anders, der ist ja leicht erkennbar. Ausserdem wurde er fotografiert, auch das ist verboten. Es ist nicht verboten Herrn L. bei der Stimmabgabe zu knipsen, aber den Wahlzettel darf man eben nicht knipsen, weder innerhalb noch ausserhalb der Wahlkabine