War ja klar, dass sie als Versuchskaninchen herhalten musste, aber sie ist einfach tough und unerschrocken und hat interessiert beäugt, was da so fliegt
Aber glaubt ja nicht, dass sie ihren Platz verlassen hätte… wäre ja noch schöner, wenn so ein Ufo sie vertreiben würde. Alles weitere zur Ankunft des neuen Spielzeugs könnt Ihr beim Gatten nachlesen. Muss ja nicht doppelt erzählt werden.
Die Bilder sind mit dem Handy gemacht und der Dompfaff in der Mittagspause ist mir und meiner Kamera begegnet
Übrigens kleiner Tipp am Rande: Man sollte seinen Warenkorb kontrollieren, bevor Mann eine Bestellung abschickt…. sonst kommen plötzlich gleich zwei Drohnen an . Aber eine geht gleich wieder Retour, das ist dann doch zuviel des Guten. Wir werden uns schon einigen, wer das Ding wann fliegen darf. Da der Gatte ja deutlich mehr Tagesfreizeit hat als ich, hat er genug Zeit, sich auszutoben
Tja, Ellie wird wohl ein paar Tage als Versuchsobjekt herhalten müssen:
Die Bearbeitung Ihrer Registrierung kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie erhalten automatisch eine Benachrichtigung (auch falls etwas fehlen sollte oder nachgereicht werden muss).
Diese Mail des Luftfahrtbundesamt erreichte uns gestern…. lustig auch der Hinweis zur Gebührenpflicht:
Die Registrierung als UAS-Betreiber ist, wie auch u.a. auf unseren Internetseiten (www.lba.de) aufgeführt, gebührenpflichtig. Ein Kostenbescheid wird separat versendet. Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie erst im Laufe des Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden (dies kann noch etwas dauern!). In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert.
So sind wir also erst mal unsanft ausgebremst worden, wobei die Formulierung „bis zu“ ja noch Hoffnungen weckt. Aber wir werden sie nicht heimlich, quasi illegal, aufsteigen lassen. Wobei, wir hätten ja Freunde mit Privatgrundstücken Nein, wir werden uns einfach gedulden.
Nach der Registrierung muss man noch das Registrierungsschildchen bestellen, das exakt 0,18 Gramm wiegt, damit man auch unter den 250 Gramm bleibt. Ausserdem muss es feuerfest sein, weshalb man das auch nicht selber basteln kann. Denn es muss an die Drohne.
Immerhin hat der Gatte herausgefunden, dass man die Drohne im Hamburger Hafen tatsächlich fliegen lassen darf, weil das sozusagen Testgebiet ist. Sollten wir einen Frachter versenken, wird es vermutlich dann verboten werden
Ansonsten ist es in Hamburg sehr eingeschränkt, weil das halbe Stadtgebiet Einflugschneisen zum Flughafen über sich hat.
Wir haben dann mal eben beiden die Prüfung für den Drohnenführerschein erfolgreich abgelegt.
Den brauchen wir zwar für die kleine Drohne gar nicht, aber man weiß ja nie… Ausserdem kann es ja nicht schaden, sich tatsächlich mal mit den Inhalten zu befassen, was erlaubt ist und was nicht, was Flugeigenschaften beeinflußt usw. Wobei der Test mit etwas Hilfe von Tante Guugle und etwas gesundem Menschenverstand relativ leicht zu bestehen ist.
Na ja, bis zur nächsten Rapsblüte haben wir ja dann vielleicht alles zusammen… bis dahin können wir das Handbuch gründlich studieren und die vielen Tutorials angucken…..
Ich muss mich jetzt eh erst mal auf die Arbeit stürzen… es liegt viel an. Euch allen einen guten Start in die neue Woche.
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