Deutsche Behördenwirklichkeit

Tja, Ellie wird wohl ein paar Tage als Versuchsobjekt herhalten müssen:

Die Bearbeitung Ihrer Registrierung kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie erhalten automatisch eine Benachrichtigung (auch falls etwas fehlen sollte oder nachgereicht werden muss).

Diese Mail des Luftfahrtbundesamt erreichte uns gestern…. lustig auch der Hinweis zur Gebührenpflicht:

Die Registrierung als UAS-Betreiber ist, wie auch u.a. auf unseren Internetseiten (www.lba.de) aufgeführt, gebührenpflichtig. Ein Kostenbescheid wird separat versendet. Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie erst im Laufe des Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden (dies kann noch etwas dauern!). In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert.

So sind wir also erst mal unsanft ausgebremst worden, wobei die Formulierung „bis zu“ ja noch Hoffnungen weckt. Aber wir werden sie nicht heimlich, quasi illegal, aufsteigen lassen. Wobei, wir hätten ja Freunde mit Privatgrundstücken :-) Nein, wir werden uns einfach gedulden.

Nach der Registrierung muss man noch das Registrierungsschildchen bestellen, das exakt 0,18 Gramm wiegt, damit man auch unter den 250 Gramm bleibt. Ausserdem muss es feuerfest sein, weshalb man das auch nicht selber basteln kann. Denn es muss an die Drohne.

Immerhin hat der Gatte herausgefunden, dass man die Drohne im Hamburger Hafen tatsächlich fliegen lassen darf, weil das sozusagen Testgebiet ist. Sollten wir einen Frachter versenken, wird es vermutlich dann verboten werden B-)

Ansonsten ist es in Hamburg sehr eingeschränkt, weil das halbe Stadtgebiet Einflugschneisen zum Flughafen über sich hat.

Wir haben dann mal eben beiden die Prüfung für den Drohnenführerschein erfolgreich abgelegt.

Den brauchen wir zwar für die kleine Drohne gar nicht, aber man weiß ja nie… Ausserdem kann es ja nicht schaden, sich tatsächlich mal mit den Inhalten zu befassen, was erlaubt ist und was nicht, was Flugeigenschaften beeinflußt usw. Wobei der Test mit etwas Hilfe von Tante Guugle und etwas gesundem Menschenverstand relativ leicht zu bestehen ist.

 

Bildnachweis: © Pixabay

Na ja, bis zur nächsten Rapsblüte haben wir ja dann vielleicht alles zusammen… bis dahin können wir das Handbuch gründlich studieren und die vielen Tutorials angucken…..

Ich muss mich jetzt eh erst mal auf die Arbeit stürzen… es liegt viel an. Euch allen einen guten Start in die neue Woche.

14 Anmerkungen zu “Deutsche Behördenwirklichkeit

  1. Der behördliche Ablauf ist mal wieder ein grandioses Beispiel, was alles verpennt wurde, seit Mutti Merkel das Internet als „Neuland“ bezeichnet hat. Und das ist ja nun auch schon wieder eine Weile her.
    Immerhin sind sie beim LBA schon mal soweit, dass man sich online registrieren kann und kein Faxgerät mehr braucht, um Unterlagen einzureichen:
    Also quasi schon beinahe „richtig fortschrittlich“ :-)

    wobei ich ja sogar noch nachvollziehen kann, das zumindest die eingesandte Ausweiskopie von einem Menschlichen Auge überprüft werden muss

    Was die Prüfung angeht:
    Da ist der Ablauf aber durchaus angemessen, wenn man bedenkt, dass dieser „Kenntnisnachweis “ bis Ende letzten Jahres eigentlich erst für Drohnen einer deutlich höheren Gewichtsklasse (ab 1000 Gramm) nötig war und die „Prüfung“ auch erst seit Beginn der Übergangsfrist Anfang 2021 in dieser Form stattfindet. Vorher reichte dafür auch eine Schulung bei einem Modellflugverein aus, in der es auch lediglich um die Vermittlung gesetzlicher Grundlagen ging.
    Vorher war es halt wie früher beim Mofa fahren. Das durfte man ja auch ab 15, ohne zu wissen, was eine rote Ampel oder diese komischen Schilder an der Strasse bedeuten.

    So sieht er übrigens aus, der neue „Lappen“ :

    1. Zumindest in einem Punkt hat sich unsere bisherige Zurückhaltung ja gelohnt… nun können wir die Drohne in unsere privaten Haftpflicht integrieren, was ich insofern gut finde, als das wir mit unserer kleinen, aber feinen Versicherung ja bisher mehr als zufrieden waren und ich nach wie vor nicht zu A*A. Arroganz oder wie sie alle heißen, möchte. Unsere bietet das ja erst seit Anfang des Jahres an, wie Du zum Glück herausgefunden hast

      1. ….. Zumal ja auch unsere Fotoversicherung dafür nicht wirklich taugt:
        Die sind zwar gut und günstig, was Schäden an unseren Kameras angeht, aber die angebotene zusätzliche Drohnenversicherung ist gemessen an den gebotenen Leistungen viel zu teuer und viel zu eingeschränkt, weil nach jeder Veröffentlichung von Bildern oder Videos bei denen das Benutzen von Drohnen gleich als gewerblich klassifiziert wird und bei der Haftung aus dem günstigsten Privat-Tarif als Ausschlusskriterium gilt.
        Gemessen daran ist das Aufbohren unserer ohnehin vorhandenen Haftpflicht (mit einem lächerlichen Aufpreis bei einer deutlich höheren Deckungsumme ) geradezu ein Schnäppchen, weil es da ausser mutwillig angerichteten Schäden und einer Altersberschränkung für Jugendliche überhaupt keine Ausschlusskriterien gibt.

        1. Netter Nebeneffekt, dass auch unsere private Haftpflicht jetzt noch mehr umfasst… nicht nur die Drohne und wir die Versicherungssumme auch deutlich hochsetzen konnten.

  2. Das Bürokratiedeutsch zieht mir fast die Socken aus, so schrecklich liest es sich – wie aus dem vorletzten Jahrhundert.
    Dass mit diesen Dingern ein wenig Vorsicht geboten ist, ist mir schon klar, aber manchmal oder oft übertreiben wir es mit den Maßregelungen.
    Dann viel Freude, wenn es wirklich losgeht in Gottes freier (Rapswelt-)Natur.

    1. Ich finde ehrlich gesagt den Hinweis, dass wir noch mit einem Gebührenbescheid „im Laufes Jahres“ zu rechnen haben, schon regelrecht witzig. Wenn ich hier eine Abschrift meiner Geburtsurkunde o.ä. beantrage, kriege ich den Gebührenbescheid postwendend und je nach Amt kann man den dann auch per Sofort Überweisung blechen, wie übrigens inzwischen auch jeden Strafzettel

  3. Dann hoffe ich für Euch, dass die 14 Werktage nicht zu lang werden und es vielleicht schon deutlich früher klappt.
    Dass Ihr den Test gemacht habt, finde ich gut. Man muss zwar nicht alles machen, was man kann, aber man muss auch nicht alles sein lassen, was man nicht unbedingt muss ;-) Die Grundlagen zu kennen, kann ja nur positiv sein. Und dass es so „einfach“ ist, ist ja nicht schlimm. Ihr habe Euch trotzdem damit befasst. Und wenn sich jemand das Zertifikat erschwindelt und es passiert was, dann kriegen sie ihn/sie sowieso dran. Da kann man dann durchaus die Kirche im Dorf lassen.
    Und schön, dass Ihr ein paar Stellen mehr entdeckt habt als Ihr erwartet hattet :-)
    Ich bleibe auf Spannung ;-)

    1. Drankriegen kann da sicherlich niemand. Kann ja keiner mehr nachvollziehen, wer die Antworten am PC eingetippt hat und wie er zu seinem Wissen gekommen ist. Aber es stimmt schon, auch wenn man es guugelt, hat man es zumindest mal gelesen.
      Die Drohne ist jedenfalls schon mal da, die Versicherung ist in Arbeit und sogar das Bundesamt hat heute schon bestätigt, dass die Angaben des Herrn B. aus H mit denen in seinem Ausweis übereinstimmen :yahoo:
      Jetzt fehlt nur noch das Schildchen für die Drohne und der Nachweis der Versicherung an das Bundesamt

      1. Oh, ich dachte, man bräuchte das Zertifikat, um für „schwerere“ Drohnen die Zulassung zu kriegen. Und wenn man dann sagt, man hat eins, später dagegen verstößt und aber meint, man hätte es ja nicht gewusst, dann würde ihn/sie doch „drankriegen“. So in dem Sinne hatte ich gedacht…
        Ich hoffe ganz sehr für Euch, dass Ihr bald alle Formalitäten hinter Euch habt und endlich voll losbrummseln könnt.

        1. Da gilt der alte Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, egal, ob man nun geschummelt hat oder nicht. Ja, man braucht die „Prüfung“ für Drohnen über 250g, aber wie gesagt, schwer zu bekommen ist es nicht. Wenn man dann richtig dicke Dinge fliegen lassen will, muss man eine richtige Prüfung live und in Farbe beim Luftfahrtbundesamt machen, inklusive Fliegen lassen.

    1. Sieht fast so aus, als ginge doch alles schneller als gedacht. Mal sehen, wie unsere Katze das findet, wenn wir ihr mit dem Ding auf ihren Hochsitz folgen :yahoo: Normalerweise ist sie technsich sehr interessiert, wenn z.B. der Drucker los druckt. Bei der Drohne könnte es aber auch sein, dass sie stiften geht B-)

  4. Es ist eigentlich bereits alles gesagt, was ich noch so dazu sagen könnte :whistle:
    Eine Prüfung für die Erlaubnis und den Nachweis, dass man eine Drohne fliegen kann, die Registrierung und eine Art „Nummernschild“ finde ich alles ja ganz sinnvoll. Aber kann man diese ganzen Sachen nicht an einer Stelle erledigen und ggf. berechnen? Für die „dicken“ Drohnen muss es schärfere Regeln geben, das ist klar, aber dein Fliegengewicht? :unsure:

    1. Den „Führerschein“ hätten wir nicht machen müssen. Das war mehr aus Daffke. Aber nun haben wir ihn halt beide. Tatsächlich braucht man den erst für größere und schwerere Drohnen. Und ab einer gewissen Größe muss man auch eine richtige Prüfung ablegen und nicht nur 40 Fragen online beantworten.
      Ich denke auch, soviel kann das kleine Ding nicht anrichten, zumal die Flughöhe ja auch begrenzt ist (120 Meter). Trotzdem sollte man gewisse Regeln einhalten und z.B. nicht in Naturschutzgebieten damit fliegen, nicht über private Grundstücke und über Menschenansammlungen (alles verboten, letzteres aus Datenschutzgründen, sollte man wissen)

Leider keine Anmerkung mehr möglich.