Ein Gespenst geht mal wieder um

Gerade sah ich, dass ein Blog auf privat gestellt worden ist, weil die Betreiberin ihn für abmahngefährdet hält. Das ist leider eine Welle, die gerade über WP und andere Seiten schwappt. Ein vermeintlich findiger Anwalt will sich da wohl eine goldene Nase mit windigen Abmahnbriefen verdienen. Es geht um die Einbindung von Google Fonts.

Ihr könnt solche Abmahnungen geflissentlich ignorieren, solltet Ihr betroffen sein. Diese Schreiben sind nix als heiße Luft. Der Berliner Anwalt haut davon um die 1000 am Tag raus und wenn auch nur ein Bruchteil aus Angst zahlt, dürfte sich das für ihn ordentlich auszahlen.

Der Rechtsanwalt und der Abmahnende sind im Internet hinlänglich bekannt für deren Vorgehen. Es gibt zahlreiche Hinweise von ernstzunehmenden Rechtsanwälten, dass diese Schreiben nicht bezahlt werden sollten, da eine belastbare juristische Grundlage nicht gegeben ist.

Im Einzelnen sind folgende Aspekte in der Bewertung der Sachlage von übergeordneter Bedeutung:

  1. Schadensanspruch

Ein Schadensanspruch, der aus einem Schmerzensgeldanspruch abgeleitet werden soll, ist nicht glaubhaft dargestellt.

Das zugrundeliegende Urteil des 3 O 17493/20 vom LG München I basiert auf dem im Urteil dargelegten Einzelfall und lässt sich nicht pauschal für allgemeingültig erklären.

Der EuGH hat im Verfahren C-300/21 am 6. Oktober 2022 klargestellt, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO keinen Schadensersatzanspruch begründe. Vielmehr müsse der Kläger einen (erheblichen) materiellen und/oder immateriellen Schaden darlegen und beweisen. „Ärger“ über eine Verletzung der DS-GVO sei für die Annahme eines immateriellen Schadens dabei nicht ausreichend.

Darüber hinaus stellt sich bei diesem vorsätzlichen und massenhaft wiederholten Verhalten die Frage, inwieweit die vom Abmahnenden im Internet genutzte IP-Adresse bei Google bereits bekannt war und welcher Schaden für weitere Übermittlungen der IP-Adresse geltend gemacht werden können.

  1. Vorsätzliches Handeln

Auf Grund der Masse der Abmahnungsschreiben ist davon auszugehen, dass der Abmahnende den Rechtsverstoß vorsätzlich herbeigeführt hat. Insofern träfe den Abmahnenden eine Mitschuld und ein Anspruch wäre ausgeschlossen.

Ein systematisches Verhalten zum Herbeiführen von Schadensersatzansprüchen steht im Widerspruch zu dem herrschenden Grundsatz von Treu und Glauben.

Auch die Tatsache, dass das Schreiben des Abmahnenden keine Unterlassungserklärung beinhaltet, spricht dafür, dass im Fokus des Abmahnenden nicht die Sache selbst, sondern die Erzielung von finanziellen Vorteilen steht.

LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20 – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Wer doch reagieren will, kann natürlich dem abmahnenden Anwalt einen Brief schicken. Es gibt dafür Musterschreiben. Ich habe so eines, möchte es hier aber nicht einstellen. Die oben zitierten Passagen sind auch nicht von mir, sonderm von einem Datenschutzbeauftragten, decken sich aber mit meiner juristischen Einschätzung. Es mag noch mehr Anwälte geben, ich kenne bisher nur die Abmahnungen einer Berliner Kanzlei.

Solche Wellen gibt es ja immer wieder. Ich erinnere mich noch gut an Abmahnwellen bei Ebay-Verkäufen.

Also nur die Ruhe. Wer das Musterschreiben braucht, kann mich gerne anschreiben. Aber man kann es wohl auch getrost einfach aussitzen. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser Anwalt den Klageweg beschreitet.

Es gibt auch bei Heise online einen Artikel dazu: Neue Abmahnwelle Wieder gehen Schreiben wegen Google Fonts und DSGVO raus

Noch ein Hinweis eines Datenschutzbeauftragten: Ganz wichtig ist aktuell, dass die Einbindung der Google Fonts lokal erfolgt.

Da ich von diesen Dingen so gar keine Ahnung habe, gebe ich den Satz einfach nur weiter. Vielleicht kann der Gatte dazu noch was schreiben. Dazu gibt es in dem Heise Artikel auch einen Link, der aber leider auf eine Bezahlschranke führt.

Falls jemand zu Brigitte von the buddy and the bear Kontakt hat, gerne informieren. Ich habe den nicht, gucke aber ab und zu bei ihr vorbei und da ist mir das eben aufgefallen.

In diesem Sinne einen ruhigen Sonntag Abend!

Von allem etwas

Angefangen habe ich meine gestrige ausgiebige Runde am Bramfelder See.

An dem See tummeln sich zahlreiche Haubentaucher, Reiher, Kormorane, Gänse und Enten.

Ich mag diesen See einfach. Meistens ist es dort auch herrlich ruhig.

Gleich nebenan ist der Ohlsdorfer Friedhof

Da war ich dann auch noch mal kurz. Und plötzlich zischte ein Eisvogel an mir vorbei. Aber natürlich hat er sich so positioniert, dass drei ambitionierte Fotografen mit riesen Objektiven gescheitert sind…..

Wir mussten uns also mit weniger grazilen Tieren zufrieden geben.

Ich bin dann weiter in den Stadtpark. Ich kenne dort eine Stelle, wo man sicher sein kann, auf Eichhörnchen zu treffen.

Die Hörnchen dort sind wenig bescheiden und kommen oft direkt auf einen zu, frei nach dem Motto, wo sind die Nüsse. Manche klettern auch an einem hoch oder entern mitgebrachte Taschen um nach Beute zu suchen. Bei einem meiner Besuche musste ich mit dem Handy fotografieren, weil das Hörnchen auf der Kamera rumgeturnt ist :-)

Ich bin natürlich nicht mit leeren Händen gekommen. Ich habe extra vorher im Supermarkt noch Nüsse besorgt. Leider konnte ich keine mit Schale kriegen. Die ungeschälten gehen auch, aber mit ist besser, weil die Hörnchen die Schalen brauchen, um ihre Zähne abzuwetzen. Aber so gab es gestern mal Futter, dass ohne große Anstrengung direkt verzehrt werden konnte.

Hörnchen ist empört über diese Futterdiebe

Die haben den Schnabel ja auch reichlich voll genommen.

Also schnell einsammeln, was noch da ist. Die meisten Bilder sind übrigens mit dem 105mm Macro aufgenommen. Mit meinem 500mm werde ich da nix und was anderes hatte ich nicht dabei.

Auf dem Weg zum Auto konnte ich noch ein paar Makros machen

Das war meine Runde gestern. Schön war’s. Nur schade, dass es jetzt so früh dunkel wird. Aber so war ich wenigstens nicht zu spät wieder Zuhause. Der Gatte hat gestern schon mal für Weihnachten geübt und Entenkeulen mit Rotkohl, Klössen und einer leckeren Rotwein-Sauce gezaubert. Die Keulen mussten dringend mal weg. Ewig kann man ja auch im TK die Sachen nicht aufbewahren. Für die längere Haltbarkeit ist gestern ein neues Vakumiergerät hier eingezogen. Es ist doch immer wieder toll, wenn man in anderen Blogs hilfreiche Tipps für eine Neuanschaffung bekommt und von den Erfahrungen anderer profitieren kann. In diesem Fall gilt unser Dank Hans-Georg. Jetzt werden auch angebrochene Chipstüten wieder verschweißt. Wir essen die selten auf und damit sie nicht pappig werden, kann man sie wo wunderbar weiter aufbewahren. Die werden natürlich dann nicht vakumiert.

Heute lockt das Wetter nur bedingt nach draußen, aber für eine Schiffsbesichtigung reicht es. Mal sehen, ob die Kamera auch sonst noch zum Einsatz kommt. Ob man auf dem Schiff fotografieren darf, weiß ich gar nicht. Es geht mir auch mehr darum, mir das mal anzugucken und ein paar Informationen zu bekommen. Wir unterstützen ja eines der Schiffe mit einer monatlichen Spende. Das Schiff ist damals nach dem Dortmunder Kirchentag angeschafft worden. Nach den eindringlichen Worten von Pastorin Sandra Bils im großen Abschlussgottesdienst: Man lässt keine Menschen ertrinken.

Habt einen schönen Sonntag.